Aufenthaltstitel - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Aufenthaltstitel - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.
Zur Durchführung des Verfahrens schließt der Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung (eine Muster-Vereinbarung finden sie hier). Die Ausländerbehörde prüft anschließend die ausländerrechtlichen Voraussetzungen und beteiligt - soweit erforderlich - weitere Behörden (zum Beispiel Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit). Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde für die Arbeitskraft eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung. Auf Grundlage der Vorabzustimmung entscheidet die Auslandsvertretung nach vollständiger Antragstellung durch die Arbeitskraft über die Visumerteilung. Das gesamte Verfahren sollte innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann auch für den Nachzug des Ehe- bzw. Lebenspartners sowie der minderjährigen Kinder der ausländischen Arbeitskraft beantragt werden. Die Einreise der Familienangehörigen muss allerdings spätestens sechs Monate nach der Einreise der Arbeitskraft stattfinden.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen finden Sie im Laufe des Online-Antrages, über die nebenstehende Schaltfläche "zur Beantragung".