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Kraftfahrzeug Anmelden, Abmelden oder Ummelden


Leistungsbeschreibung

Keine Wartezeit und kein Behördengang.

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ Stufe 4 wurde das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht. Es können Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen ihr Fahrzeug online über i-Kfz-Portale an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.

Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Ab- und Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich geringer.

Mit der Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können beim KBA registrierte juristische Personen wie zum Beispiel Autohäuser und Flottenbetreiber Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Die GKS prüft die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die i-Kfz-Portale weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.

Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen können mit den notwendigen Sicherheitscodes diese Zulassungsvorgänge online durchführen:

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden:

    • Außerbetriebsetzung eines Kfz (Abmeldung)
    • Adressänderung des Halters
    • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz auf sich selbst

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2018 zugelassen werden/wurden:

    • Neuzulassung (Erstzulassung)
    • Umschreibungen eines zugelassenen Kfz ohne Kennzeichenwechsel
    • Umschreibungen eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel
    • Tageszulassungen

Ausgewählte Sonderkennzeichen (Elektro-, Oldtimer- und Saisonkennzeichen) sind möglich.

Hinweise:

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt.

Sofern bei einer Neuzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Ziffer 2.2, Code zu D.2 Typ/Variante/Version, nur „00000 oder 00000000“ eingetragen sind, kann eine Onlinezulassung über i-Kfz nicht erfolgen, da die technischen Daten nicht beim KBA gespeichert sind.

Nach Entfernung der Abdeckung der Siegelplakette(n) darf keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) scheitert.

Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung, zulassung@landkreis-goslar.de oder 05321-376-991.

Heben Sie die entwertete ZB I auf, da diese zum Beispiel für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.

Wie funktioniert i-Kfz?

Antworten zu:

  • benötigten Unterlagen,
  • zur Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern, Juristische Personen,
  • Zahlung sowie
  • Videos zur i-Kfz Zulassung und dem Anbringen der Stempelplakette

sind auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bereitgestellt. www.bmvi.de/i-kfz