Krankenhilfe - Rechnungen einreichen
Krankenhilfe - Rechnungen einreichen
Leistungsbeschreibung
Die Abrechnungsstelle der Krankenhilfe bildet die rechtskonforme Schnittstelle zwischen dem Staat, den Krankenkassen, den Krankenhäusern und den Ärzten. Ihre Hauptaufgabe ist die finanzielle und rechtliche Abwicklung von Krankheitskosten für Personen, die nicht regulär gesetzlich versichert sind (z. B. Sozialhilfeempfänger nach SGB XII oder Asylbewerber) oder die einen staatlichen Fürsorgeanspruch besitzen. Sie kontrolliert eingehende Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, berücksichtigt gesetzliche und kommunale Vorgaben und stellt eine fristgerechte Abrechnung gegenüber Rechnungsstellern sicher.