Mikroprojekte zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe


Leistungsbeschreibung


Im April 2022 wurde durch den Kreistag des Landkreises Goslar die Förderrichtlinie „Mikroprojekte zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Goslar“ erlassen. Auf Grundlage dieser fördert der Landkreis Goslar in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat für den Landkreis Goslar Mikroprojekte, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Goslar verbessern.

Förderziel

Mit Hilfe der Förderrichtlinie werden Mikroprojekte gefördert, die die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen oder verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine würdevolle und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Voraussetzungen

Jede natürliche oder juristische Person, die Mikroprojekte zur Realisierung des Förderziels im Kreisgebiet Goslar sowie zugunsten der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Goslar durchführt, ist antragsberechtigt. Die Förderung ist eine freiwillige Zuwendung des Landkreises Goslar. Ein Anspruch auf Bewilligung einer Zuwendung besteht nicht.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Bei der Zuwendung handelt es sich um einen einmaligen Festbetrag von maximal 1.000 €. Auch eine Anteilsfinanzierung oder Fehlbetragsfinanzierung ist denkbar, solange die Gesamtfinanzierung des Projekts sichergestellt ist.

Anträge/ Formulare

Anträge können über den hier hinterlegten Antrag nach vorheriger Anmeldung bei der Geschäftsführung des Inklusionsbeirates eingereicht werden.

Beizufügende Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Bei baulichen Maßnahmen: schriftliche Einwilligung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Bei baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum: schriftliche Zustimmung der betroffenen Gemeinde

Ablauf des Verfahrens

Nach Einreichung des Antrags prüft die geschäftsführende Stelle des Inklusionsbeirates diesen im Hinblick auf Vollständigkeit und die Einhaltung der Förderrichtlinie. Bei Bedarf können Unterlagen nachgefordert werden. Anschließend bewertet der Inklusionsbeirat die Mikroprojekte, denen ein vollständiger, der Richtlinie entsprechender Antrag zugrunde liegt, nach folgenden Kriterien:

  • Wirksamkeit und Bedeutung in Bezug auf das Förderziel
  • Nachhaltigkeit
  • Ausgewogenheit und Parität des Projektziels

Der Inklusionsbeirat entscheidet über die Finanzierung eines Mikroprojekts mittels Mehrheitsbeschluss. Die Zuwendungen werden mittels eines schriftlichen Zuwendungsbescheids durch den Landkreis Goslar bewilligt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Durchführung des Projektes und Vorlage entsprechender Kostenbelege durch die geschäftsführende Stelle des Inklusionsbeirates.

Ausschluss der Förderung

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Institutionelle Förderungen der antragsstellenden Person
  • Projekte, deren Gesamtfinanzierung nicht sichergestellt ist
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht

Kontaktpersonen


  • Frau Ina Barckmann