Wunschkennzeichen Reservierung
Wunschkennzeichen Reservierung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Dauer der Reservierung
Die Reservierung bleibt 28 Tage bestehen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, erlischt sie automatisch. Eine Verlängerung auf maximal 3 Monate ist in Ausnahmefällen möglich unter 05321-376-991 oder per E-Mail zulassung@landkreis-goslar.de.
Gebühren – Wunschkennzeichen
Für die Auswahl eines Wunschkennzeichens werden 10,20 EUR zuzüglich der Reservierung in Höhe von 2,60 EUR bei der Zulassung des Fahrzeugs erhoben.
Rechtsanspruch
Die rechtliche Zuteilung des Kennzeichens erfolgt erst am Tag der Zulassung. Für vorab aufgrund der Reservierung bereits angefertigte Kennzeichenschilder können daher keine Ansprüche gegenüber dem Landkreis Goslar geltend gemacht werden.
Hinweise
Für das Kennzeichen können grundsätzlich die Buchstaben und Ziffern jeder beliebigen Kombination bis zu maximal insgesamt 8 Stellen kombiniert werden, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS.
Für Saison- / E- / Oldtimerkennzeichen stehen aus Platzgründen maximal fünf Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen GS-(zum Beispiel zwei Buchstaben und drei Ziffern) bzw. maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen CLZ-/BRL- (zum Beispiel zwei Buchstaben und zwei Ziffern) zur Verfügung.
Kürzere Kennzeichen für Kräder bzw. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung werden nur nach einer Fahrzeugüberprüfung vor Ort reserviert und zugeteilt.
Sollte für einen PKW / LKW / Anhänger ein Motorradkennzeichen reserviert worden sein, hat diese Reservierung keine Gültigkeit für dieses Fahrzeug.
Können an dem Fahrzeug bauartbedingt keine Nummernschilder in normaler Größe angebracht werden oder wird die Zuteilung eines Buchstaben und einer Zahl benötigt, sollte eine Anfrage telefonisch oder per E-Mail erfolgen.