Aktenvernichtung


Leistungsbeschreibung


Die Aufbewahrungsfrist ist vorbei? Es muss wieder Platz in den Regalen geben?

Service

Für die fachgerechte Entsorgung Ihrer vertraulichen Dokumente bis zur Schutzklasse 1 bieten wir Ihnen Folgendes an:

  • Vernichtung von Schriftgut entsprechend der Sicherheitsstufe P5 beziehungsweise P7 der DIN 66 399 "Vernichtung von Informationsträgern aus Papier, Pappe"
  • Lieferung von abschließbaren 120-Liter-Behältern (Vorhängeschloss wird mitgeliefert) in der von Ihnen benötigten Stückzahl
  • Standzeit von vier Wochen im Preis inbegriffen (für jeden weiteren angefangenen Monat entstehen zusätzliche Kosten je Behälter)
  • schriftliche Bestätigung über die erfolgte Aktenvernichtung zusammen mit der Rechnung

Hinweise zum Befüllen der Behälter

  • Akten, Papiere und Dokumente müssen frei von Metallanteilen sein (Heft- und Büroklammern ausgenommen).
  • Bevor Sie die Behälter befüllen, heften Sie das zu vernichtende Schriftgut bitte aus.
  • Aktenordner und Kunststoffhefter gehören nicht in diesen Behälter und sind als Restmüll zu entsorgen.
  • Wenn die Behälter gefüllt sind, rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie ein Telefax oder eine E-Mail, damit wir die vollen Behälter wieder abholen oder auch austauschen können.

Haben Sie noch Fragen? Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gern unterbreiten wir Ihnen auch individuelle Angebote.

Auftrag/Gebühren und Preise

Für den Auftrag zur Vernichtung von Datenträgern (Papier, Pappe) nutzen Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Diesem können Sie auch die aktuell gültigen Gebührensätze und Preise entnehmen.

Kontakt

  • KreisWirtschaftsBetriebe Goslar