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Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen - Änderung


Leistungsbeschreibung

Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

Der Online-Dienst richtet sich an:

  • Inhaber von Aufenthaltstiteln, die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, und
  • anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (diese Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung, deren Änderung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragt werden kann).

 

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen finden Sie im Laufe des Online-Antrages, über die nebenstehende Schaltfläche "zur Beantragung".