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Aufenthalt - EU und EWR Bürger sowie Familien


Leistungsbeschreibung

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht Deutsche sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren rechtmäßig - also in Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts - in Deutschland aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Daueraufenthaltsrecht auch schon vor Ablauf von fünf Jahren entstehen.

Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Bürgers (im Folgenden als "Bezugsperson" bezeichnet) sind, können Sie von dieser Person ein Freizügigkeitsrecht herleiten. Voraussetzung ist, dass Sie eine familiäre Beziehung zu dem EU-/EWR-Bürger pflegen.

 

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen finden Sie im Laufe des Online-Antrages, über die nebenstehende Schaltfläche "zur Beantragung".